Felix Isensee Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt

Kosten

Die Kosten für Beratung und Vertretung durch RechtsanwältInnen richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung liegen bei 60,- € bis 190,- €.

Gebühren in Strafverfahren

Die Gebühren bestimmen sich nach Verfahrensabschnitten (Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Berufung, Revision) und nach Umfang, Komplexität und Bedeutung der Sache.

Gebühren im Aufenthaltsrecht

Die Kosten für eine (außer)gerichtliche Vertretung richten sich nach dem sog. Gegenstandswert und nach Umfang, Komplexität und Bedeutung der Sache. Sie müssen im Allgemeinen mit Kosten ab 500,– € rechnen.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Kosten in einer Summe zu zahlen, gibt es die Möglichkeit, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit mir abzuschließen.

Es gibt aber auch die sog. Prozesskostenhilfe, die bei Vermögenslosigkeit möglicherweise die Kosten (teilweise) auf Antrag übernimmt.

Dies stellt nur eine grobe Übersicht dar. Bitte fragen Sie mich nach den konkreten Kosten für Ihren Fall.